Mitglieder der deutschen Bundestags müssen ihre Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften ab einem Anteil von 5% beim Bundestagspräsidenten angeben. Das können bei großen Unternehmen schnell mehrere Millionen Euro sein.
Jede Unternehmensbeteiligung ist dabei ein potentieller Interessenkonflikt. Wer an einem Automobilkonzern beteiligt ist, steht einem Ausbau des ÖPNV vermutlich kritischer gegenüber als dem Ausbau einer Autobahn oder Bundesstraße um eine dritte oder vierte Spur. Wer in Atomkraftwerke oder Kohle investiert hat, sträubt sich eher gegen deren Abschaffung. Wer in Volkswagen investiert hat, gibt den Auftrag nicht an Mercedes. Das klingt offensichtlich, ein Verbot des Aktienbesitzes für Bundestagsabgeordnete ist jedoch aktuell nicht geplant. Ich möchte das ändern.