Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind im §44a Abgeordnetengesetz explizit erlaubt. Dieser Paragraf öffnet Tür und Tor für Interessenkonflikte zwischen ausgeübten entgeltlichen Tätigkeiten und der Arbeit im Bundestag.
So sitzen im Finanzausschuss des deutschen Bundestages vermehrt Steuerberater, die ihren Beruf neben dem Mandat weiterhin ausführen und zeitgleich für die Gestaltung des Steuerrechts mit verantwortlich sind. Sie haben somit die Möglichkeit, die Steuervorteile, welche sie ihren Mandanten verschaffen wollen, aktiv mitzugestalten. Dabei verdienen einige von ihnen weit mehr Geld mit ihrer Tätigkeit als Steuerberater, denn mit Ihrem Mandat. Wer ihre Kunden sind, bleibt geheim. Auch bei Rechtanwälten können so leicht Interessenkonflikte entstehen:
Bei Veröffentlichung der Cum-Ex-Geschäfte 2013 sagte Wolfgang Kubicki: „Die Geschäfte erfüllen ohne jeden Zweifel den objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung.“ Nachdem er später die Strafverteidigung des Cum-Ex-Angeklagten Hanno Berger übernahm schrieb er der Staatsanwaltschaft, dass die Mehrfachanrechnung einer einmalig abgeführten Kapitalertragssteuer eine gesetzgeberische Entscheidung gewesen sei. Kubicki war während des laufenden Verfahrens auch stellvertretender Bundestagspräsident und nahm dementsprechend Abgeordnetenanfragen zum Thema Cum-Ex auf.
Beliebt sind auch Aufsichtsrats - oder Geschäftsführer - Positionen. Die Liste der historischen und aktuellen Interessenkonflikte ist lang und umfasst alle Parteien im Bundestag. Aktuelle Fälle findest du hier.
Auch im Beamtengesetz gibt es Möglichkeiten mit dem eigenen Insiderwissen zusätzlich Geld zu verdienen, wie der Fall Gerda Hofmann, einer Top-Beamten aus dem Finanzministerium 2023 gezeigt hat. Sie hielt auf einer Veranstaltung einer Steuerkanzlei einen Vortrag darüber, wie sich bestehende Steuergesetze umgehen lassen. Beamte müssen sich solche Vorträge nach §100 Bundesbeamtengesetz nicht genehmigen lassen.
Für hohe Beamte der Besoldungsgruppe B sollten Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten daher genauso verboten werden, wie für Abgeordnete des Bundestages. Für die Besoldungsgruppe A müssen alle Nebentätigkeiten zumindest einer Genehmigung durch den Vorgesetzten bedürfen.