Karenzzeiten

Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag können Bundestagsabgeordnete direkt in die freie Wirtschaft wechseln. Das bedeutet, dass Mitglieder des Verteidigungsausschusses nach Abgabe ihres Amtes direkt als Lobbyisten für die Rüstungsindustrie tätig werden und Ihre im Amt geknüpften Kontakte nutzen können, um im Verteidigungsausschuss für die Produkte ihrer neuen Arbeitgeber zu werben. 


Um das zu verhindern gibt es bei Bundesministern bereits eine Regelung von Karenzzeiten, die es z.B. einem Verkehrsminister untersagen kann innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Arbeit für einen Automobilkonzern anzutreten, da dies einen Interessenkonflikt mit seinem vorherigen Amt bedeutet. S. BMinG § 6 ff. 


Den akuten Handlungsbedarf zeigt dabei erneut der Fall Andreas Scheuer (CSU), der direkt im Anschluss zu seiner 18 monatigen Karenzzeit eine Lobbystelle in der Automobilbranche annahm. Dass er schon zuvor als Minister der Autolobby galt, macht den Fall nur noch offensichtlicher.


Diese Karenzzeit muss auch für Bundestagsabgeordnete geltend gemacht und des Weiteren auf eine volle Legislaturperiode verlängert werden, damit Insiderinformationen ihre Aktualität verlieren und geknüpfte Kontakte ihre Ämter verlassen können. Für Bundesminister muss eine lebenslange Sperre für Tätigkeiten in dem von Ihnen verwalteten Sektor gelten.


Zurück zu den Themen


E-Mail
Infos
Instagram