Bundestagsausweise für ehemalige Mitglieder

Ehemalige Mitglieder des deutschen Bundestages haben lange Zeit automatisch einen lebenslang gültigen Bundestagsausweis erhalten. Seit 2023 müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und erhalten ihn dann für die laufende Wahlperiode. Ehemalige Abgeordnete, die berechtigt sind einen solchen Ausweis mitzuführen, haben damit nahezu unbegrenzten Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen ihre Parteikollegen und ggf. ehemalige Mitarbeiter noch heute in der Politik mitwirken.


Daher werden ehemalige Bundestagsabgeordnete gern von Unternehmen als Lobbyisten engagiert, da der Zugang und die Bekanntschaften im Bundestag Ihnen die Möglichkeit zu unverhältnismäßig hoher Einflussnahme bieten. Daher muss §2 Abs.2 S.2 der Hausordnung des deutschen Bundestages gestrichen werden, welcher eine Zugangsberechtigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete ohne weitere Voraussetzungen ermöglicht.


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